Militärgerichtsbarkeit: Hobbyjustiz im Grossen wie im Kleinen
Seit knapp zwei Jahren steht der Militärjustiz zur Disziplinierung von Angehörigen der Armee neben Verweis, Ausgangssperre und Arrest ein zusätzliches Repressionsinstrument zur Verfügung: Das Sprechen von Bussgeldern von bis zu 1000 Franken. Ein Kommandant – der notabene typischerweise seine juristischen Fachkenntnis einzig und allein im Rahmen eines Führungslehrganges erworben hat – darf Richter und Staatsanwalt zugleich spielen und die Bussenhöhe bis zum Maximalbetrag selbst festlegen. Nur folgerichtig, dass die GSoA diese neue Praxis schon vor gut einem halben Jahr als willkürliche Hobbyjustiz geisselte – und die Abschaffung der Militärjustiz forderte.
Wie es scheint, bewegt sich die Militärjustiz auch dann auf Hobbyniveau, wenn gegen noch bösere Feinde als unbequeme Soldaten ermittelt werden soll. Bei der Einleitung des Strafverfahrens gegen Sonntagsblick-Chefredaktor und «Ägypten-Fax»-Veröffentlicher Christoph Grenacher (51) wurde erst mal der falsche vorgeladen, ein Dieter Christoph Grenacher (43), seines Zeichens Sonderschullehrer im Emmental.
Dieser Rohrkrepierer alleine ist wohl schon Grund genug, die Militärjustiz nicht ernst zu nehmen. Christoph Grenacher erklärt – nachvollziehbarerweise – die Militärjustiz aber aus noch viel grundsätzlicheren Gründen für nicht zuständig:
«Wenn es ein Land zu dieser Zeit noch nötig hat, Journalisten aufgrund ihrer zivilen und durchaus auch zivilisierten Tätigkeit durch die Militärgerichtsbarkeit zu verfolgen, dann fehlt mir, auch mit speziellem Blick auf die beanstandete Causa, jegliches Verständnis.»
Diese Stellungnahme gab er heute im Gerichtssaal ab und entschwand mit der Zusatzbemerkung, dass er sich diesem Verfahren nicht stellen werde. Dazu kann man ihm nur gratulieren!


















Misch dich mit einem Kommentar in die Diskussion ein!