Minarettinitiative ungültig – aber Zwangskirchensteuer für juristische Personen legal?
Die Minarett-Initiative der SVP ist überflüssig wie ein Kropf, daran besteht kein Zweifel. Gemäss Auffassung von Rechtsexperten müsste sie für ungültig erklärt werden, da sie zwingendes Völkerrecht verletzt – so der Tages-Anzeiger von heute. Springender Punkt dabei ist, dass der Bundesrat die «notstandsfesten Garantien des Internationalen Paktes über die bürgerlichen und politischen Rechte» ebenfalls zum Völkerrecht zählt. Diesem «Uno-Pakt II» ist die Schweiz 1990 beigetreten. Er schreibt vor, dass – nebst anderem – die Religionsfreiheit nicht ausser Kraft gesetzt werden darf. So weit, so gut.
Im Kanton Zürich will man aber aktuell einen Verstoss gegen diese Religionsfreiheit zementieren: Das revidierte Kirchengesetz, welches demnächst zur zweiten Lesung in den Kantonsrat geht, will an den obligatorischen Kirchensteuern für juristische Personen festhalten. Versuche, diese Abgabenleistung für freiwillig zu erklären oder eine allgemeine Sozialsteuer einzuführen, bei der die Unternehmen hätten mitbestimmen können, wohin ihr Geld fliessen soll, sind gescheitert.
Für den Erhalt der Zwangssteuer wurde vor allem mit zwei Argumenten geworben: Erstens tue die Kirche viel Gutes und der Staat sei geradezu auf diese Leitungen angewiesen und zweitens hätte das Bundesgericht im Jahr 2000 die Verfassungsmässigkeit der Zwangsabgabe bestätigt. Ersteres kann man sehr wohl gelten lassen, nur könnte eine Abgeltung der nichtkultischen Tätigkeiten der Kirche sehr wohl über Leistungsaufträge erfolgen. Keine nichtstaatliche Organisation, die Leistungen im Auftrag des Staates erbringt, kommt in den Genuss solcher Privilegien. Bei der Verfassungsmässigkeit ist die Sachlage allerdings weitaus weniger klar: Im Jahr 2001 – also nach dem Bundesgerichtsentscheid – hat Bundesrat beschlossen, dass er den Uno-Pakt II ebenfalls als zwingendes Völkerrecht ansieht. Das müsste für die Gerichte künftig Masstab sein.
Als Freidenker, der klarere Trennlinien zwischen Kirchen Staat sehen will, müsste ich fast – so zynisch es klingt – auf ein Zustandekommen der Minarett-Initiative hoffen. Damit sie dann mit dem Hinweis auf die völkerrechtlich garantierte Religionsfreiheit für ungültig erklärt werden kann. Und damit dieser Entscheid bei künftigen Debatten, bei der es um den Status der Staatskirchen geht, den Rahmen setzt – eben auch bei der Frage, ob nichtfreiwillige Kirchensteuern für juristische Personen legal sind.


















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