GSoA-Erfolg für die politischen Rechte
Es gibt sie noch, die Organisationen, die Initiativen dank unbezahlter Freiwilligenarbeit zusammenkriegen. Zu ihnen gehört die GSoA, die in den beiden vergangenen Jahren landauf, landab auf der Strasse für die Initiative für ein Verbot von Kriegsmaterialausfuhren warb. Die Stadt St Gallen versuchte ihr das Unterschriften Sammeln zu vermiesen, indem sie selbst für Einzelpersonen vorgängige Bewilligungen einforderte und die Zahl der Sammeltage auf sechs pro Monat beschränken wollte. Dagegen rekurrierte die GSoA, die sich in der Ausübung ihrer politischen Rechte behindert sah.
Das Sicherheits- und Justizdepartement des kantons St Gallen hat heute der GSoAin vollem Umfang Recht gegeben. Es wertet eine Bewilligungspflicht für Unterschriftensammlungen ohne Stand als unzulässige und unverhältnismässige Beschneidung dieses Grundrechts ein.
Das Urteil ist nicht nur für politische Gruppierungen bedeutsam, es verhindert hoffentlich künftig auch unnötige Interventionen von Dorfpolizisten.


















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