Tatbeweis statt Gewissensprüfung – mutloses Reförmchen
Der Bundesrat will die Gewissensprüfung für Zivildienstleistende abschaffen, der Tatbeweis des anderthalb Mal längeren Dienstes soll reichen – fast jedenfalls. Die Zivildienstwilligen sollen nun ihre Gewissensnöte “nur” noch schriftlich erklären müssen, die bisher obligate persönliche Anhörung fällt weg. Dies erlaubt die Streichung von zehn Bundesstellen, verhindert aber natürlich nicht, dass zur Bearbeitung der Gesuche weiterhin Schreibtischtäter benötigt werden.
Im gleichen Zug soll die Zwangsabgabe für so genannt Untaugliche erhöht werden, in der Hoffnung, dass sich künftig weniger Schweizer Männer aus gesundheitlichen Gründen ausmustern lassen. Heute leisten gut 40% der Wehrpflichtigen keinen Dienst, werden dafür mit einer Zusatzsteuer bestraft. Ausgleichende Ungerechtigkeit, könnte man meinen. Nur: Das Militär hat für sie keine Verwendung und der Zivildienst kann ebenfalls nicht gross aufstocken, will er nicht den Arbeitsmarkt durch Lohndumping noch weiter verzerren. Es gibt deshalb nur eine ehrliche Lösung: Die Wehrpflicht abschaffen. Dann ist auch gleich die Ungerechtigkeit beseitigt, dass nur Männer zu staatlicher Zwangsarbeit verdonnert werden.
s. auch Eintrag vom 06.01.2007


















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