Recht auf unterschiedliches Entwicklungstempo – aber nicht für Möchtegern-Mittelschüler
«Regine Aeppli plädierte für ein “Recht auf ein unterschiedliches Entwicklungstempo”». Dies steht im heutigen Bericht des P.S. über den Bildungstag der kantonalzürcherischen SP.
Und was unternimmt die sozialdemokratische Vorsteherin des Volksschulamtes, wenn sie nicht zu ihren GenossInnen spricht? Sie verhindert im Verbund mit ihren Amtskollegen genau diese Möglichkeit der verschiedenen Geschwindigkeiten. Der Regierungsrat schliesst die «Hintertüre ins Gymi».
Das Langgymnasium ist für Schülerinnen und Schüler aus der 6. Klasse der Primarschule bestimmt. Auf sie ist der Prüfungsstoff zugeschnitten. Die bisherigen Zulassungsbestimmungen sahen jedoch vor, dass auch Schülerinnen und Schüler aus der 1. Sekundarstufe zur Aufnahmeprüfung zugelassen wurden. Diese Möglichkeit entfällt mit der nächsten Aufnahmeprüfung, weil die Schülerinnen und Schüler aus der 1. Sekundarstufe auf Grund ihrer Reife und Verweildauer in der Schule einen Wissensvorsprung haben und sie damit gegenüber Bewerberinnen und Bewerbern aus der 6. Klasse im Vorteil sind.
Eine bemerkenswerte Erkenntnis: Wer ein Jahr mehr an Schule hinter sich hat, könnte einen Wissensvorsprung mitbringen. In der Mittelschule soll dieser aber nicht zum Einsatz kommen dürfen… Gemäss Tages-Anzeiger kamen im Jahr 2006 von den rund 1700 Einsteigern ins Langezeitgymnasium knappe fünf Prozent von der Sekundarschule. Dieses Weniger an Durchlässigkeit des Volksschulsystems spart also kantonsweit pro Jahrgang ganze vier Klassen ein.




















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