Vertriebswege für patentierte Güter behalten staatlichen Schutz
Die bürgerlichen Protektionisten haben gesiegt: Parallelimporte von patentierten Gütern bleiben dank einer knappen SVP/FDP/CVP-Mehrheit verboten. Was die Wirtschaftskommission des Nationalrats noch mit 15 zu 9 Stimmen zulassen wollte, verhinderte heute der Gesamtrat mit 93 zu 88 (bei 14 Enthaltungen). Damit erhalten Patentinhaber weiterhin nicht nur einen Schutz gegen Nachahmer sondern auch noch das Recht, den Vertriebsweg ihrer Produkte zu kontrollieren.
Bundesrätin Widmer-Schlumpf bezeichnete die Vorlage als eine Interessenabwägung:
«Es geht also um die Frage von Innovation versus Handel.»
Das ist Unsinn. Das Patentrecht schützt Innovation durch den Schutz vor unlizensierten Nachahmungen. Den Absatzwettbewerb für ein patentiertes Produkt auszuschalten schützt einzig und allein hohe Margen.


















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