Von Dienstwaffen, Restrisiken und Privatsphären
Roland Nef – so berichtet der Tagi – darf seine Büroschlüssel behalten. Es rechnet zwar keiner mit dessen Rückkehr an seinen Arbeitsplatz, da er aber offiziell nur beurlaubt ist, ist dieses Vorgehen wohl durchaus korrekt. Der Bericht geht aber noch weiter:
Ob dies auch für die Dienstwaffe gilt, ist unklar. «Mir ist nichts Gegenteiliges bekannt», meint [Armeesprecher Christoph] Brunner. Man sei sich aber der Problematik einer Selbst- oder Fremdgefährdung des Armeechefs bewusst.
Wie soll man dies nun verstehen? Es gibt hier eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Die erste: Es wird mit gutem Grund angenommen, dass Roland Nef psychisch stabil genug ist und mit seiner Dienstwaffe nichts anstellt. Dann ist die Aussage des Armeesprechers untolerierbar. Es ist angesichts Nefs Amtes richtig, dass die Öffentlichkeit erfuhr, was er seiner Partnerin im Privatleben offenbar angetan hat. Das ist aber kein Grund, gegenüber Medien ohne Indizien über mögliche Eskalationen zu spekulieren.
Die zweite Möglichkeit ist, dass Brunner die Position einnimmt, die sein Chef Felix Endrich bereits nach dem Amoklauf in Baden im November vergangenen Jahres als offizielle VBS-Position zum Besten gab:
«Die Armee ist nicht zuständig, wenn ein Zivilist im Privatleben mit seiner Armeewaffe um sich schiesst und jemanden tötet.»
Egal, welches Szenario zutrifft: Es gibt einen dringenden Handlungsbedarf für den obersten VBS-Chef. Aber Schmid ist zur Zeit wohl gerade anderweitig beschäftigt…


















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