Keine falschen Anreize: Boni für abgewählte Regierungsräte streichen
Der Zürcher Kantonsrat will bei Regierungsratsmitgliedern eine Rentenkürzung vornehmen. Die SVP zieht dafür ihre Initiative «Schluss mit goldenen Fallschirmen»zurück. Das Parlament hat den Handlungsbedarf also erkannt, denn das aktuell gültige Entschädigungsmodell kann höchstens historisch erklärt werden, wie hier vor genau einem Jahr schon mal zu lesen war:
Die Berufsrente für vollamtliche Exekutivmitglieder geht von einem mythischen Bild des Berufspraktikers mit Milizpolitikervergangenheit aus, der irgendwann die Berufung in die höhere Politik annimmt und dabei auf wundersame Weise zum elder statesman mutiert.
Neu soll es gemäss dem heutigen Parlamentsentscheid keine lebenslängliche Rente mehr geben sondern eine Abgangsentschädigung, ein für eine derartige Kaderstelle übliche und politisch vertretbare Vereinbarung.
An einem hält der Kantonsrat aber fest: Wer abgewählt wird, soll besser wegkommen als wer freiwillig aus dem Amt scheidet. Das ist ein völlig unsinniges Anreizsystem. Es fördert das Ausharren und Wiederantreten – im Zweifelsfall auch als wilde Kandidatin oder Kandidat – von Personen, die nur ungenügenden Rückhalt geniessen. Selbstredend, es werden immer wieder Personen vorwiegend deshalb abgewählt, weil gerade die politische Grosswetterlage gekehrt hat. Das ist hart, zuweilen ungerecht, aber zwingendes Element des Politsystems. Wer sich um einen Exekutivsitz bewirbt, geht bereits beim allerersten Wahlkampf Risiken ein. Wer diese scheut, soll sich einen anderen Job aussuchen.
08.02.2008 Lebenslange Renten für Exekutivmitglieder abschaffen!


















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