11. März 2009 20:21

SVP-Pöbelei gegen Lavater-Lehrerschaft

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SVP-Fraktionssprecher Hans Frei fand an der Kantonsratssitzung vom vergangenen Montag wieder mal ein Thema, das ihm schlagzeilenträchtig genug schien, um sich kameragerecht zu empören. Er sieht in der letztwöchigen Solidaritätskundgebung für die Comagic-Zwillinge, die im Stadtzürcher Schulhaus Lavater stattfand, einen Rechtsmissbrauch und einen Verstoss gegen das Bildungsgesetz – ein Gesetz notabene, welches die Stimmberechtigten des Kantons Zürich im Jahr 2002 gegen den Widerstand der SVP angenommen hatten.

Es würde Hans Frei gut anstehen, auch das zweite Schulgesetz, gegen welches die SVP anrannte, einmal zu lesen. Das Volksschulgesetz aus dem Jahr 2005 legt im Paragraf 50, welcher die Stellung der SchülerInnen und Eltern regelt, folgendes fest:

Der Schulbetrieb orientiert sich am Wohl der Schülerinnen und Schüler.

Speziell für Hans Frei und andere pädagogisch herausgeforderte ist diese Selbstverständlichkeit also explizit verschriftlicht. Das Wohl der SchülerInnen war auch der Grund, weshalb im Juni 2008 sämtliche in der zuständigen Kreisschulpflege Uto vertretenen Parteien meinen Antrag unterstützt hatten, sich im Namen der Gesamtbehörde beim Vorsteher der Unsicherheitsdirektion für ein Bleiberecht für die beiden Sekundarschülerinnen einzusetzen. Auch die anwesenden Parteigenossinnen und -genossen von Hans Frei stimmten dem ohne Gegenstimme und ohne Enthaltung zu – an einer Sitzung notabene, an der zuvor noch heftig über die Zusammensetzung des Co-Präsidiums gefeilscht worden war.

Die Schulpflege als Aufsichtsorgan über die Schulen kann froh sein, ist die Sorge um das Wohl der Kinder auch bei der Lehrerschaft eine Selbstverständlichkeit. Dazu gehört gelegentlich auch, den Schülerinnen und Schülern Raum zu geben, damit sie sich mit Anliegen, die ihnen äusserst wichtig sind, an die Öffentlichkeit wenden können. Der Vollblutpolitiker Hans Frei müsste eigentlich erfreut sein, dass Staatskunde nicht immer als trockenes Theoriefach unterrichtet wird.

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