20. Mai 2009 15:20

Es braucht klare Spielregeln bei knappen Abstimmungsresultaten

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Die Diskussionen um das Abstimmungsergebnis zu den biometrischen Pässen klingen nicht ab, in einigen Kantonen wurden Stimmrechtsbeschwerden eingereicht. Einige Argumente (PDF) der Beschwerdeführer klingen abenteuerlich, so wird der geringe Anteil von 0.73% an Urnengängern in der Stadt Luzern als unrealistisch eingestuft, obschon bei vergangenen Abstimmungen ebenfalls rund 99% brieflich abgestimmt hatten.

Chancenlos sind die Beschwerden keinesfalls. Im September 2005 ordnete das Bundesgericht eine Nachzählung zur Stadtberner Exekutivwahl an und begründetedies unter anderem mit «dem äusserst knappen Ausgang zwischen den beiden Kandidaten». Regula Rytz und Alec von Graffenried trennten damals lediglich 19 Stimmen. (Durch die Nachzählung war der Abstand auf sechs Stimmen zusammengeschrumpft, Regula Rytz, inzwischen bereits ein Jahr im Amt, konnte jedoch weiter regieren.)

Einige Kantone kennen klar definierte Hürden. Das Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Graubünden (PDF) schreibt beispielsweise folgendes vor:

Beträgt beim ermittelten vorläufigen Gesamtergebnis einer Wahl oder Abstimmung die Differenz der Stimmen zwischen der letzten gewählten und der ersten nicht gewählten Person beziehungsweise zwischen den Ja- und Nein-Stimmen weniger als 0,3 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmzettel, hat von Amtes wegen eine Nachzählung zu erfolgen.

Der Kanton Zürich sieht in seinem Gesetz über die politischen Rechte (PDF) ebenfalls eine Nachzählung bei knappem Abstimmungsausgang vor und konkretisiert dies in einer Verordnung (PDF):

Ein knapper Ausgang der Abstimmung gemäss § 75 Abs. 3 GPR liegt in der Regel dann vor, wenn der Anteil der Ja-Stimmen zwischen 49,8 und 50,2 Prozent der Summe der Ja-Stimmen und der Nein-Stimmen liegt.

Die Gemeinde Embrach hatte am 17. Mai zu einer kantonalen Abstimmung bei der Übermittlung an den Kanton die Ja- und Nein-Stimmen vertauscht, derselbe Fehler passierte im vergangen Jahr der Gemeinde Sufers und im Jahr 2006 dem Wahlbüro der Stadt Luzern (PDF). Bei der Abstimmung zu den biometrischen Pässen hätten schweizweit knappe 2800 verkehrt übermittelte Stimmen gereicht, um unter die Schwelle von 50% Ja zu kommen.

Es gibt also durchaus Gründe, bei knappen Abstimmungsausgängen stichprobenweise oder vollständige Nachzählungen zu verlangen, ohne gleich von bewussten Wahlfälschungen auszugehen. Es scheint angebracht, dass auch auf Bundesebene verbindliche Schwellwerte für obligatorische Nachkontrollen oder Neuauszählungen festgelegt werden. Dies würde das Vertrauen ins Abstimmungsverfahren erhöhen und uns gleichzeitig so manche Verschwörungstheorie ersparen.

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