Die liberalen Verhinderer einer anständigen Sterbehilfe
Die Schweiz zieht im Strafgesetz eine klare Grenze zwischen direkter aktiver Sterbehilfe und der Beihilfe zum Selbstmord. Artikel 114 macht das «Töten auf Verlangen» zur Straftat:
Wer aus achtenswerten Beweggründen, namentlich aus Mitleid, einen Menschen auf dessen ernsthaftes und eindringliches Verlangen tötet, wird mit Gefängnis bestraft.
Die «Beihilfe zum Selbstmord» ist hingegen nur dann strafbar, wenn sie missbräuchlich erfolgt. Dies regelt Artikel 115:
Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmorde verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmord ausgeführt oder versucht wurde, mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder Gefängnis bestraft.
Diese liberale Haltung erlaubt es, dass lebensmüde Personen in Würde und im Beisein von ihnen nahe stehenden Personen Abschied nehmen können ohne befürchten zu müssen, dass sich diese strafbar machen. Diese Rechtsgrundlage erlaubt es auch Organisationen, Sterbewillige zu betreuen.
Seit dem Jahr 1994, als der damalige SP-Nationalrat Victor Ruffy eine Motion zur Lockerung der Strafbestimmungen einreichte, bastelt man in Bundesbern an einer weitergehenden Reglementierung der Sterbehilfe. Der Zürcher Justizdirektor Markus Notter (SP) mochte nicht länger zuwarten und liess einen Mustervertrag ausarbeiten, der Sterbehilfeorganisationen in die Pflicht nehmen soll, ihnen aber gleichzeitig Gewähr bieten soll, dass ihr Wirken unter den gemachten Auflagen – so soll ein Freitodbegleiter höchstens zwölf Fälle im Jahr übernehmen dürfen und nicht mehr als 500 Franken Spesen verrechnen – von der Justiz geduldet wird.
Gegen die Weiterführung der liberalen Praxis opponieren nun ausgerechnet zwei freisinnige Politiker: Der Zürcher Gesundheitsvorsteher Thomas Heiniger und Noch-Bundesrat Pascal Couchepin. Für Heiniger ist eine vertragliche Vereinbarung mit einer privaten Organisation der falsche Weg, obschon Vertreter seiner Direktion an dessen Ausarbeitung Beteiligt waren. Grundsätzlicher gibt sich Couchepin, der – so die NZZ – davor warnt, «dass der Staat eine Linie ziehe zwischen zwei Kategorien von Menschen: jenen, die man für lebenswürdig halte, und anderen, bei denen der Staat einen Suizid bewillige.»
Das ist eine reichlich verquere Logik, der vom vielleicht zentralsten liberalen Prinzip, dem Selbstbestimmungsrecht, kaum mehr etwas übrig lässt. Im Mai 2006 übertitelte die FDP eine Medienmitteilung zur Weigerung des Bundesrats, die Sterbehilfe weitergehend zu regeln, mit «Auftrag nicht erfüllt». Drei Jahre später weiss nun hoffentlich, an wen sie die Botschaft zu adressieren hat.


















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