Kriegsmaterialexporte: Bundesrat hält eigene Richtlinien nicht ein

Quelle: kriegsmaterial.ch)
Für 331 Millionen Franken lieferten Schweizer Betriebe in den ersten sechs Monaten dieses Jahres Waffen und Munition ins Ausland. Rund ein Drittel des Volumens ging an Deutschland und Dänemark, welche beide mit ihren Armeen in Afghanistan kämpfen. Drittgrösster Abnehmer war Saudi-Arabien.
In allen Fällen verletzte der Bundesrat mit den erteilten Ausfuhrgenehmigungen seine eigene Kriegsmaterialverordnung, die seit Mitte Dezember 2008 in ihrer neuesten Version Kraft ist. Diese regelt in Art. 5, Absatz 2 die Bewilligungskriterien für Auslandgeschäfte:
Auslandsgeschäfte und Abschlüsse von Verträgen nach Artikel 20 KMG werden nicht bewilligt, wenn:
a. das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist;
b. das Bestimmungsland Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt;
[...]
d. im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass die auszuführenden Waffen gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden.
Ausfuhren nach Deutschland und Dänemark (sowie die USA, Belgien und Grossbritannien) sind aufgrund des Buchstabens a klar illegal. Ausfuhren nach Saudi-Arabien müssten wegen der Punkte b und d klar untersagt bleiben. Gemäss Amnesty International (AI) werden seit Beginn der Antiterror-Massnahmen in Saudi Arabien willkürlich Verdächtige festgenommen, Verhaftete an geheimen Orten gefangen gehalten, gefoltert und vermutlich exekutiert. Auch Gewalt gegen Oppositionelle wird laut AI durch den Antiterrorkampf begünstigt. Amnesty spricht von einem deutlichen Rückschritt in der Menschenrechtslage in den letzten Jahren.
Die leichte Verschärfung der Kriegsmaterialverordnung, die der Bundesrat als Reaktion auf die Initiative für ein Verbot von Kriegsmaterialausfuhren beschlossen hatte, ist also das Papier nicht wert, auf der die Verordnung gedruckt ist. Es bleibt deshalb nur eins: Ja stimmen am 29. November.


















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