Durchmarsch des Religiösen in der Zürcher Bildungsdirektion
Bussen für Eltern, die ihre Kinder ferienhalber die Schule schwänzen lassen aber eine Generalamnestie für Eltern, die für Absenzen religiöse Gründe geltend machen – so also soll nach der Vorstellung involvierter Behörden in Zürich künftig Schulpolitik betrieben werden.
Vor vier Tagen berichtete die NZZ, ein Elternpaar aus Erlenbach sei mit 600 Franken gebüsst worden, weil es mit seiner fünfjährigen Tochter eine Reise zu ihrem ehemaligen guatemaltekischen Kindermädchen unternommen hatte und das Mädchen dadurch im Kindergarten an sieben Tagen unmittelbar vor und nach den Weihnachtsferien gefehlt hatte.
Die Botschaft schien klar: Schulische Präsenz geht privaten Interessen vor, unabhängig davon, wie wichtig diese aus Elternsicht sind. Doch nun kommt die Kehrtwende aus der Bildungsdirektion – die Privilegierung des Privaten ist allerdings ausschliesslich Gläubigen Eltern und Schülern vorbehalten. Für «hohe religiöse Feiertage» können Eltern ihre Kinder aus der Schule nehmen – und zwar ohne die beiden so genannten «Jokertage» zu beanspruchen, der allen Eltern jährlich zusteht. Muslimische Eltern beispielsweise können durch die Inanspruchnahme dieser Regel ihre schulpflichtigen Kinder für das Fest des Fastenbrechens und für das Opferfest insgesamt sieben Tage aus dem Unterricht nehmen, ohne dass ihnen Repressalien wie den Erlenbacher Weltreisenden drohen.
In einer weiteren Regelung hat die Bildungsdirektion spezifisch islamischen Bedürfnissen nachgegeben: Die Schulen sind angehalten, keine Lager während des Ramadan durchzuführen. Diese Regel ist nicht praxistauglich, denn gerade die Zeit zwischen Sommer- und Herbstferien wird häufig für Lager verwendet.
Es zeichnete sich bereits an der einseitigen Ausgestaltung des Schulfachs «Religion und Kultur» ab: Bei der Bildungsdirektion ist das Religiöse auf dem Durchmarsch.


















Durchmarsch des Religiösen in der Zürcher Bildungsdirektion…
Bussen für Eltern, die ihre Kinder ferienhalber die Schule schwänzen lassen aber eine Generalamnestie für Eltern, die für Absenzen religiöse Gründe geltend machen – so also soll nach der Vorstellung involvierter Behörden in Zürich künftig Schulpolitik …
Das Problem liegt ja grundsätzlich darin, dass freie Tage generell religiös motiviert sind, dass man also als Christin die religiösen Feierlichkeiten an schulfreien Tagen zelebrieren kann, als Angehörige einer anderen Religion aber nicht. Es ist schon seit längerer Zeit absurd, an Auffahrt, Pfingstmontag und so weiter keine Schule abzuhalten (vom Sechseläuten gar nicht zu reden).
Die Lösung wäre eine Erhöhung der Jokertage, so dass alle für was immer sie wollen die Kinder aus der Schule nehmen wollen, und sei es, um Satan zu huldigen oder nach Guatemala zu fahren – oder aber eine Verteilung der Feiertagen nach praktischen Kriterien, z.B. immer mal wieder ein verlängertes Wochenende, gestaffelt nach Kantonen.
ich weiss gar nicht, was du hast, bildungspolitik ist doch eine religion. hier hat es eiferer, besserwisser, missionare, alles! und selbstverständlich alles im dienste der wirtschaft.
am schlimmsten momentan sind diese fichierordner, sprich europäischen sprachenportfolios. in 10 jahren läuft ein schüler sein leben lang mit 6 europäischen portfolios herum, in denen jeder entwicklungsschritt penibel festgehalten wird.
Dann müssten aber unter Wahrung der Religionsfreiheit auch die Feiertage der Religion des fliegenden Spaghettimonsters berücksichtigt werden.
Alternativ dazu könnte man auch endlich die Religion dorthin verbannen, wo sie hingehört, nämlich ins Privatleben, und alle religionsspezifischen Sonderregelungen und Bevorteilungen aus der Gesetzgebung entfernen.
Andreas, dann sei bitte fair und fordere die Abschaffung der Weihnachtsferien. Ich sehe keinen Durchmarsch des Religiösen in der Bildungsdirektion, sondern eine Bevölkerung, die Religiösem nicht abgeneigt ist. Die Bildungsdirektion kann sich dem nicht einfach verschliessen. Wenn wir Kirchtürme haben, müssen wir auch Minarette zulassen, und wenn wir religiöse Feiertage haben, dann müssen wir diese auch anderen Religionen zugestehen.
Dass man aber eine Familie für eine Kindergartenabsenz wegen einer gut begründeten Guatamalareise büsst, finde ich absolut unverständlich.
Der Ramadan verschiebt sich übrigens jedes Jahr, ist also nur gerade im Moment zwischen Sommer- und Herbstferien. Wenn ein anderes Datum unpraktikabel ist, werden die Lager natürlich immer noch während dem Ramadan gemacht. Ich finde es aber nicht schlimm, wenn grundsätzlich darauf Rücksicht genommen wird, sofern Eltern dadurch dazu gebracht werden können, ihre Kinder ins Lager zu schicken. Zwingen dazu kann man sie ja soviel ich weiss sowieso nicht.
@David
Dass Muslime in dem Sinn «benachteiligt» sind, dass ihre hohen Feiern halt keine gesetzlichen Feiertage sind, ist schon klar. Und dass die Bildungsdirektion an diesen nicht rütteln kann, auch.
In letzter Konsequenz müsste man tatsächlich auf religiös motivierte Feiertage verzichten und das Kontingent an individuell planbaren Absenzen erhöhen. Dies ist allerdings im Berufsleben einfacher zu organisieren als in der Volksschule, die auf für alle geltende Unterrichtszeiten angewiesen ist.
Die gemeinsame Botschaft des Statthalteramts Meilen und der Bildungsdirektion ist allerdings folgende: Religion zieht als Argument immer, ein nicht religiös begründetes Anliegen kann hingegen problemlos abgeschmettert werden. Und weiter: Wer aus profanen weltlichen Gründen meint, sich über das Volksschulgesetz hinwegsetzen zu können, wird gebüsst, nur wer religiös argumentiert, erhält den roten Teppich ausgerollt. Das wirkt nicht integrierend, im Gegenteil, das fördert Fundamentalismus.
Dass der Ramadan im Kalender hin und her springt, ist mir auch klar. Aber in Jahren wie diesem ist es schlicht nicht praktikabel, von den real möglichen knapp 20 Wochen gleich vier zur Tabuzone zu erklären, nur schon, weil das Angebot an Übernachtungsmöglichkeiten für Schulklassen beschränkt ist.
Der «Durchmarsch des Religiösen» findet bei der Bildungsdirektion leider durchaus statt, und das schlägt bis in den Unterricht durch. Der Bildungsrat hat die politischen Vorgaben zum Fach «Religion und Kultur» eingeengt auf ein ausschliesslich religiöses Programm, und nun wird in einer zweiten Runde der kleine Spielraum, den der Lehrplan noch offen liess, bewusst nicht ausgeschöpft, um bei den Vorgaben zu den Lehrmitteln die Berücksichtigung weltlicher Inhalte einzufordern. Die Konsequenz wird sein, dass das Obligatorium nicht aufrecht gehalten werden kann und damit die hehren Integrationsabsichten Wunschdenken bleiben. Es wurmt mich auch als Steuerzahler, dass der Kanton hier mutwillig Kurs auf den Eisberg nimmt.
Ein letztes noch: Natürlich müssen wir Minarette zulassen, das Baurecht ist nun der allerdümmste Ort, um die Grenzlinie zwischen Staat und Kirche festzuschreiben.