27. September 2009 21:22

Polanski, Gaddafi und die Schweizer Rechtsstaatlichkeit

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Roman Polanski und Hannibal GaddafiDie gestrige Verhaftung Roman Polanskis bei der Einreise in die Schweiz sei rechtsstaatlich der einzig gangbare Weg gewesen, argumentiert Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Sie betonte, es gehe im Falle seiner Anklage nicht um ein Kavaliersdelikt und machte deutlich, dass es keinen Grund gebe, ihn aufgrund seiner Stellung anders zu behandeln.

Wie war das nochmals im Falle des Berufs-Hooligans Hannibal Gaddafi? «Ungebührlich und unnötig» sei seine Verhaftung in Genf gewesen, hatte Schlumpfs Amtsgspänli Hansruedi Merz im August gegenüber Gaddafi Senior verlauten lassen.

Offenbar betrachtet der Bundesrat Körperverletzung, Drohung und Nötigung als Kavaliersdelikte, denn die Stellung des Angeklagten wird bei Merzens rechtsstaatlicher Einschätzung der Lage ja sicherlich ebenfalls keine Rolle gespielt haben…

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22 Kommentare »

  • blognews.ch meint:

    Andreas Kyriacou über Manches » Polanski, Gaddafi und die Schweizer Rechtsstaatlichkeit…

    Die gestrige Verhaftung Roman Polanskis bei der Einreise in die Schweiz sei rechtsstaatlich der einzig gangbare Weg gewesen, argumentiert Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf. Sie betonte, es gehe im Falle seiner Anklage nicht um ein Kavaliersdelik…

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  • odin meint:

    Bitte alle Fakten aufzeigen Herr Kyriacou: Gegen Roman Polanski war ein internationaler Haftbefehl hängig. Die Schweiz war rechtlich dazu verpflichtet Herrn Polanski zu verhaften. Gegen Hannibal lag kein Haftbefehl vor.

    Polanski müsste zur Anklage vor ein US Gericht kommen, Hannibal hätte sich für sein Vergehen vor einem Genfer Gericht zu verantworten. Bitte deshalb nicht solche unsachlichen Vergeleiche machen. Punkt.

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  • Reta meint:

    Stimme odin zu.

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  • Andreas (author) meint:

    @odin/Reta
    So einfach ist die Sache definitiv nicht: Gegen Gaddafi Junior lag eine Strafanzeige vor. Diese zwang die Polizei nicht weniger zum Handeln als ein internationaler Haftbefehl.

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  • Matthias meint:

    stimme andreas zu, das ganze ist doch sehr ungeheuerlich.
    wenn man polanski’s biografie und schicksalschläge liest: die nazis, die seine familie zerstörten, charles manson-gruppe die polanski’s schwangere frau tötete, kann man sich vorstellen, dass polanski psychisch nicht “gesund” war zum zeitpunkt seiner tat.
    zudem gemäss schweizerischem recht wäre die tat verjährt, ausserdem hat ihm das opfer verziehen.
    ich möchte damit nicht die schwere der tat verklären, aber auf die milderen umstände hinweisen.

    das zweite ist das unglaubliche verhalten der schweizerischen politik und justiz. da möchte einerseits das bundesamt für kultur ihn ehren, wohl auch im wissen, dass polanski seit jahren unbehelligt in gstaad ski fährt. aber genau dann schnappt die bundesjustiz zu und verhaftet ihn. die bundesjustiz spricht sich nicht international ab, z.b. mit frankreich und unterlässt es auch dem bundesamt für kultur einen hinweis zu geben. grotesk.

    wie andreas richtig sagte, beim sohnemann ghadaffi wurde ein kniefall gemacht, fern jeglichem rechtsverständnis. beim fall polanski war die justiz hart, aber basierend auf einem rechtsverständnis der usa, das so widersprüchlich zu unserer justiz ist.

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  • BH meint:

    Merz hat einen Bückling gemacht, allerdings in klarer Kompetenzüberschreitung. Ich finde es OK, dass man Hannibal Ghadaffi verhaftet hat und bedingt OK, dass man ihn gegen eine Kaution wieder freigelassen hat (eine seltsame Praxis, aber wenn sie vom Recht her so vorgesehen ist…). Ebenfalls finde ich es OK, dass 2 Schweizer in Lybien bestraft werden, wenn sie gegen Visavorschriften verstossen haben. Nur dass es “alle so machen”, kann noch nicht als Entschuldigung dienen. Auch OK ist es, wenn Roman Polanski verhaftet und allenfalls in die USA ausgeliefert wird. Wieso soll ein Filmschaffender anders behandelt werden als Otto Normalverbraucher? Wer gegen das Gesetz verstösst, muss damit rechnen, irgendwann einmal dafür zu Rechenschaft gezogen zu werden. Wäre das nicht so, wäre es das Papier nicht wert, auf das es gedruckt wird.

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  • BH meint:

    Merz hat einen Bückling gemacht, allerdings in klarer Kompetenzüberschreitung. Ich finde es OK, dass man Hannibal Ghadaffi verhaftet hat und bedingt OK, dass man ihn gegen eine Kaution wieder freigelassen hat (eine seltsame Praxis, aber wenn sie vom Recht her so vorgesehen ist…). Ebenfalls finde ich es OK, dass 2 Schweizer in Lybien bestraft werden, wenn sie gegen Visavorschriften verstossen haben. Nur dass es “alle so machen”, kann noch nicht als Entschuldigung dienen. Auch OK ist es, wenn Roman Polanski verhaftet und allenfalls in die USA ausgeliefert wird. Wieso soll ein Filmschaffender anders behandelt werden als Otto Normalverbraucher? Wer gegen das Gesetz verstösst, muss damit rechnen, irgendwann einmal dafür zu Rechenschaft gezogen zu werden. Wäre das nicht so, wäre es das Papier nicht wert, auf das es gedruckt wird.

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  • Matthias meint:

    @bh diese pauschalverurteilungen stören mich. auch ein angeklagter muss die chance auf einen fairen prozess bekommen. in der usa ist es aber so, dass sex mit einer minderjährigen (so schlimm diese tat auch ist) per se als vergewaltigung betrachtet wird ohne anhörung des angeklagten.

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  • JoyRider meint:

    Liebe Schweizer,

    seid doch froh das ein Kinder-Schänder aus dem Verkehr gezogen wurde. Immerhin hat er ja gestanden, eine 13-Jährige mit Alkohol und Betäubungsmitteln zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.
    Ich wäre froh, wenn deutsche Behörden Straftäter so konsequent verfolgen.

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  • Roman Polanski – Doppelmoral die einfach nur ankotzt | Der Protest-Blog - Die Basis-Meinung meint:

    [...] Stern Welt Online NZZ Online RIA Novosti Opinio Tages-Anzeiger Handelsblatt Sennhausers Filmblog Manches  Beitrag [...]

  • odin meint:

    Herr Kiriacou, Unterschiede weisen die beiden Fälle aber dennoch auf. In Ihrer populitischen Themenaufmachung war davon aber keine Rede. So wie Sie die ganze Zeit über auf diesem Forum wichtige Fakten unterschlagen.

    Sie sagten hier auch überhaupt nicht, dass Polanski sein Vergehen im Gegensatz zu Hannibal gestanden hat! Und bislang war auch nicht die Rede davon, dass die gestrige Verhaftung von Polanski widerrechtlich sei! Bei einem ausgeschriebenen Haftbefehl war das Vorgehen der Zürcher Polizei in Ordnung. Aber Hauptsache Sie können irgend was verzapfen.

    Die Gerichtsbarkeit in diesem Fall bleibt auch in eim und dem selben Land. Nämlich in den USA. Ein Schiedsgericht werden die Polen und Franzosen nicht bekommen. Es werden auch keine Schweizer in Paris und Warschau zu Geiseln genommen :)

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  • Andreas (author) meint:

    @odin
    Nur zur Klärung: Ich schreibe nicht gegen die Verhaftung Polanskis an sondern gegen die Bigotterie des Bundesrats, der in einem Fall eine Verhaftung als zwingendes Mittel zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit bezeichnet und in einem anderen Fall eine solche als ungebührlich etikettiert.

    In beiden Fällen ist’s ohnehin nicht am Bundesrat über die Rechtsmässigkeit zu befinden, schlioesslich haben wir aus gutem Grund eine Gewaltentrennung.

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  • Hansjuri meint:

    Also noch meine bescheidene Meinung zu diesem doch recht aufgebauschten Thema.
    Von einem Gericht sollte man zu allerletzt Gerechtigkeit erwarten. Ein Gericht kann wohl ein Urteil fällen, das mag mir dann gerecht oder auch ungerecht erscheinen, Gerechtigkeit als solche gibt es aber von einem Gericht sicher nicht. Im besten Falle kann man ein Urteil als Sühne ansehen. “Der Typ hat mich vergewaltigt, und jetzt muss er dafür 20 Jahre in den Knast.” Damit wird die Tat zwar nicht ungeschehen und was zwischen den beiden Betroffenen (Opfer und Tätert) steht, ist damit nicht aus der Welt, es kann aber dem Opfer helfen das erlittene Unrecht zu verarbeiten und eine gewisse Genugtuung zu verspüren.
    Das Ziel wäre eingentlich die Versöhnung/Vergebung von Opfer und Täter, so auf jeden Fall lernt man das in allen Konflikt-Seminaren, Problemlösungs-Strategie-Schulungen und auch (nicht zuletzt) in Ehekursen. Natürlich kann es nicht die Aufgabe des Staates sein, Opfer und Täter miteinander zu versöhnen. Vergebung muss (und kann ausschliesslich) vom Opfer kommen, kein Gericht, keine noch so brutale Strafe und keine noch so kochende Volkseele können ein Opfer dazu bringen seinem Täter zu verzeihen. Mit der Vergebung ist zwar das was geschehen ist nicht einfach nicht geschehen und es ist auch nicht so dass man dann einfach sagen könnte “Schwamm drüber”, aber das Opfer hat damit gesagt, das es auf weitere Süne verzichtet und dass für das Opfer der Fall abgeschlossen ist (abgeschlossen, nicht nie geschehen). Das ist zwar nicht mehr das Ziel, welches ein Gericht zu verfolgen hat, sondern viel mehr. Damit sind Opfer und Täter miteinander wieder im Reinen. Weiter Sühne ist nicht nur nicht mehr nötig, sondern wäre geradezu ein weiteres Unrecht.
    Hätte die nämliche Samantha ein Interesse an der Bestrafung von Polanski, würde ich auch meinen, dass Polanski auszuliefern wäre. In diesem Falle liegen die Dinge aber wie wir wissen anders. Die gute Frau hat ihm verziehen, da hat der Staat meiner Meinung nach kein Recht mehr diese Tat zu sühnen, sonst tut er wieder Unrecht.

    PS: Vor ein paar Wochen war ein ziemlich abscheulicher Artikel im Tagi, bei dem es um Vergewaltigungen in Südafrika ging. Die Reaktionen auf der Kommentarfunktion von Tagi-Online, in der Bloggersphäre im Allgemeinen und auf dem ständig empörten Protest-Blog im Speziellen waren sehr bescheiden. Dabei wäre da die Empörung viel angebrachter gewesen und da hätten wir als Gesellschaft auch viel eher ein Interesse, dass diese Taten geandet werden. Doch davon keine Spur, es betrifft halt nur ein paar dumme Schwarze und ein paar mehr schwarze Frauen in einem fernen Land. Hier aber wo es um einen Promi geht, können sich die meisten kaum zurückhalten, wenn sie den Gefallenen mit Worten (und am liebsten auch noch mit Taten) verurteilen. Einerseits ist da sicher die Erleichterung, wieder einmal auf jemanden zeigen zu können und zu sagen, so schlecht wie der bin ich nicht (auch wenn wahrscheinlich viele der männlichen Kommentarschreiber auf Tagi-Online auch schon mal einer 13-jährigen nachgeschaut haben und unreine Gedanken (wie das die Kirche so schön formuliert) hatten).
    Andererseits stelle ich fest, dass bis vor einger Zeit (vielleicht 10 Jahren) sexuelle Übergriffe (von welcher Tragweite auch immer) im Allgemeinen und gegen Kinder im Speziellen kaum thematisiert wurden. Seit einiger Zeit hat sich das zum Glück geändert. Wir müssen nur aufpassen, dass das Pendel nicht zu weit auf die andere Seite ausschlägt. In diversen Beiträgen wurde Herr Polanski mit Ausdrücken (Kinderschänder, Kinderficker, Pädo..) belegt, die meiner Meinung nach nicht so inflationär gebraucht werden sollten.
    Mittlerweile sind wir ja so weit, dass ich mir 2-3 überlegen muss, ob ich meiner Lehrtochter anerkennend auf die Schultern klopfen darf, oder ob mich das dereinst noch in eine unangenehme Situation bringt.

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  • odin meint:

    @ Kyriacou

    Ich verstehe was Sie mit dieser Bigotterie meinen. Ich finde es auch nicht in Ordnung, wenn man Hannibal einfach so laufen lässt. Aber warum muss man jetzt wieder meckern, wenn die Behörden nun endlich einmal etwas richtig gemacht haben?? Sie sind ja sonst immer so staatsgläubig als Grüner. Gegen Polanski lag ein internationaler Haftbefehl vor. Die Verhaftung war nach bisherigen Erkenntnissen sauber abgelaufen und Polanski hat die Vergewaltigung schon lange zugegeben.

    Ich sagte ja auch vorhin, dass man bei Polanski weder staatliche Rachegelüste, noch ein Schiedsgerichte zu befürchten hat. Gaddafi ist hier im Vergleich leider zu mächtig für uns Schweizer. Aber auch bei einem Regisseur der klasse Filme gedreht hat sollten keine anderen Maßstäbe gelten. Hansjuri mag ja Recht haben, wenn er den ganzen Fall für übertrieben hält. Aber auch in den USA ist eine Vergewaltigung ein Offizialdelikt. Es spielt deshalb auch keine Rolle, ob das Opfer die Tat unterdessen verziehen hat oder nicht. Der internationale Haftbefehl ist da und diesem ist unverzüglich Folge zu leisten, sobald ein Herr Polanski unseren Boden betritt. Es ist dann nachher Sache der Amis, sich über die Wahrheitsfindung zu streiten und nicht unsere.

    P.S Das Sie trotzdem immer gewisse Fakten bei der Themeneröffnung bei Seite lassen sei auch nochmals erwähnt.

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  • BH meint:

    @Matthias: Bei einem 13-jährigen Mädchen ist davon auszugehen, dass es noch nicht abschätzen kann, ob sie Geschlechtsverkehr mit einem mehr als 3 mal älteren Mann haben will. Es steht mitten in der Pubertät und ist erst daran, ihre Sexualität zu entdecken. Wie alt bist Du? Hast Du Kinder oder eine Schwester?

    Für mich sieht das ganz nach Ausnutzung eines Ohnmachtverhältnisses aus. Und einsichtig ist Polanski auch nicht, lediglich Samantha Geimer “verzeiht” ihm, weil sie endlich Ruhe haben möchte. Deshalb weiss ich wirklich nicht, wieso man Polanski nun mit Samthandschuhen anfassen soll.

    Wie gesagt, Gesetze sind Regeln, welche man einhalten oder nicht einhalten kann. Wenn man sie nicht einhält, nimmt man die Sanktionen in Kauf, welche dafür vorgesehen sind. Ohne solche verkämen sie zu puren Alibiübungen.

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  • Logik meint:

    Was ist denn das für ein Argument, lieber Matthias? Der arme Polanski war selber Opfer und deshalb zum Tatzeitpunkt nicht so ganz gesund? Aha, dann können jetzt alle Vergewaltiger und Kinderschänder, welche selber Opfer waren, mit Straffreiheit rechnen? Also bitte!

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  • BH meint:

    Ich schreibe nicht gegen die Verhaftung Polanskis an sondern gegen die Bigotterie des Bundesrats

    Da hat Andreas schon recht. Der Tages-Anzeiger zählt noch einige weitere auf.

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  • odin meint:

    Ein wirklich interessanter Artikel im Tagi. Bleibt zu hoffen das unsere Behörden in Zukunft bei anderen Gesuchten kein Auge mehr zudrücken. Die Linken würden sich sehr darüber freuen.

    Aber dann möchte ich auch noch etwas wünschen: Konsequenterweise müssten die linken Behörden in der Romandie, oder auch jene der Stadt Zürich, auch endlich einmal abgewiesene Asylbewerber aus schaffen. Das wird aber oftmals nicht praktiziert. Deshalb sollten die Linken besser die Klappe halten und nicht von Bigotterie reden. Diese Doppelmoral der Linken stinkt bis zum Himmel.

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  • Andreas Stricker meint:

    @Hansjuri: Ich möchte Dir noch danken für Deine sehr kluge Darstellung der Dinge. Wohl das Gescheiteste, was ich in dieser Sache bisher gelesen habe, inklusive aller Online- und Printmedien.

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  • BH meint:

    @Odin: Konsequenterweise müssten auch alle Kulturschaffenden usw., welche sich (noch/einst) mit Polanski solidarisier(t)en, gegen die Ausschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern in Ländern einsetzen, in denen Menschenrechte missachtet werden. Ausser, dass sie in einem anderen Land mit grösserem Wohlstand ein besseres Leben suchten, haben die nämlich nichts getan.

    @Hansjuri: Es ist glücklicherweise nicht so, dass von einer Bestrafung eines Täters abgesehen wird, wenn das Opfer ihm “verziehen” hat. Missbrauch wären sonst Tür und Tor geöffnet, manch ein Opfer würde wohl mit “sanftem” Druck zu einer solchen Aussage “bewogen”. Konsequenterweise hiesse diese Meinung, auch die Todesstrafe anzuwenden, wenn diese von Opfern gefordert wird. Das nennt man auch Selbstjustiz.

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  • Hansjuri meint:

    @BH
    Da hast du recht damit. Ich bin aber der Meinung, dass es in diesem Falle doch klüger wäre, hier auf das Opfer zu hören. Bei einer Frau in diesem Alter kann man davon ausgehen, dass dieser “sanfte Druck” nichts mehr nützen würde. Aber grundsätzlich hast du damit schon recht. Mit dem zweiten Teil bin ich nicht einverstanden, ich sage nur, die Gesellschaft sollte das strafen lassen, wenn das Opfer keine Strafe mehr will, und nicht es soll so lange strafen bis das Opfer keine Strafe mehr verlangt. Das ist aus dem ersten Teil meiner Ausführung ersichtlich. Ich bin es einfach leid all die Kommentare zu hören von wegen “das Opfer leidet lebenslänglich” oder ” was wenn das deinem Kinde geschehen wäre”. Das Opfer hat dem Täter verziehen, mit den Gefühlen des Opfers zu haussieren, um die eigenen Rachegelüste zu stillen, finde ich widerwärtig.
    @Andreas Stricker: Danke für die Blumen.

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  • odin meint:

    BH meint:
    “@Odin: Konsequenterweise müssten auch alle Kulturschaffenden usw., welche sich (noch/einst) mit Polanski solidarisier(t)en, gegen die Ausschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern in Ländern einsetzen, in denen Menschenrechte missachtet werden. Ausser, dass sie in einem anderen Land mit grösserem Wohlstand ein besseres Leben suchten, haben die nämlich nichts getan.”

    … dann hätten diese endlich einmal das richtige gemacht, was diese Leute aber nicht von ihrem einseitigen politischen Denken befreit.

    Bei denen die raus müssten und trotzdem nicht hinausgebracht werden, handelt es sich nicht eh nur um Leute, die nicht akut an Leib und Leben bedroht sind. Wirtschaftsflüchtlinge. Punkt.

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