1. September 2009 22:56

Stadtpolizisten greifen illegal in Gamma-Abstimmung ein

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Nein zur Gamma-Datenbank
Gestern Montag beschlagnahmten zwei Polizisten der Stadtpolizei Zürich Flugblätter der «Gamma Nein»-Kampagne. Den Fussball-Fans, welche diese vor dem Spiel GC-Xamax auf öffentlichem Grund an die ZuschauerInnen verteilen wollten, wurde mitgeteilt, dies sei ohne Bewilligung verboten.

Die Ordnungshüter setzten sich damit ganz klar über geltendes Recht hinweg. In Artikel 9 der städtischen «Vorschriften über die Benützung des öffentlichen Grundes zu politischen Zwecken» (PDF) heisst es unmissverständlich:

Flugblätter politischen Inhalts und Einladungen zu bewilligten politischen Veranstaltungen auf dem öffentlichen Grund sowie zu politischen Veranstaltungen auf Privatgrund dürfen, unter Vorbehalt von Art. 322, Ziff. 1, des Schweizerischen Strafgesetzbuches, jederzeit ohne besondere Erlaubnis verteilt werden.

Der Artikel widerspiegelt, was das Bundesgericht bereits 1970 festgehalten hatte:

Eine [kantonale] Vorschrift, nach welcher die unentgeltliche Verteilung einer solchen Schrift auf öffentlicher Strasse der vorherigen behördlichen Bewilligung bedarf, ist weder mit der Pressefreiheit (Art. 55 BV), welche die Vorzensur ausschliesst (Erw. 4), noch mit der durch das ungeschriebene Verfassungsrecht des Bundes gewährleisteten Meinungsäusserungsfreiheit vereinbar (Erw. 6).

Dass Polizisten widerrechtlich in sie betreffende Abstimmungsdebatten eingreifen, ist leider keine Ausnahme. Im Februar 2008 versuchten Polizisten der Stadt Uster AktivistInnen der Grünen daran zu hindern, Flyer gegen das neue Polizeigesetz zu verteilen.

In beiden Fällen dürften sich die betreffenden Polizisten strafbar gemacht haben. Zum Bereich «Vergehen gegen den Volkswillen» hält Art. 279 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (PDF) fest:

Wer eine durch Verfassung oder Gesetz vorgeschriebene Versammlung, Wahl oder Abstimmung durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile hindert oder stört, wer die Sammlung oder die Ablieferung von Unterschriften für ein Referendums- oder ein Initiativbegehren durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile hindert oder stört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Es wird Zeit, dass Polizisten die Rechtslage kennen und danach handeln! 

Nun aber noch ein paar Worte zur Gamma-Vorlage: Am 27. September wird in der Stadt Zürich eigentlich über ein Geschäft zur «Euro 08» abgestimmt. In deren Vorfeld wollten sich die städtischen Behörden ein Instrument geben, um Stadionverbote gegen gewalttätige Fans aussprechen zu können – die Idee einer städtischen Hooligan-Datenbank war geboren. Die Euro ging ohne nennenswerte Zwischenfälle über die Bühne und auf eidgenössischer Ebene wurde die Hooligan-Datenbank «Hoogan» eingeführt. Grund genug also, das städtische Projekt zu beerdigen, könnte man meinen. Der Gemeinderat sah dies jedoch anders und taufte das Projekt in «polizeiliche Datenbank zu Sportveranstaltungen in der Stadt Zürich» um. «Gamma» wird nun als «Präventionsdatenbank» angepriesen und soll als Verzeichnis «Gewalt suchender» Personen geführt werden. Damit wird jedoch die Unschuldsvermutung aufgehoben, ein Eckpfeiler unseres Rechtswesens. Nach Ansicht des gegnerischen Komitees ist das Führen der Datenbank nicht nur rechtlich unhaltbar, diese ist neben der existierenden Hooligan-Datenbank auch überflüssig. Entsprechend haben die Grünen, die Grünliberalen, die AL, die CSP und die SVP alle die Nein-Parole beschlossen. Auch die SP-Basis unterstützte ihre eigene Polizeivorsteherin nicht und entschied sich für die Stimmfreigabe.

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6 Kommentare »

  • Andreas Stricker meint:

    Die Stadt Zürich blickt in solchen Angelegenheiten auf eine langjährige Tradition zurück:
    http://www.vgt.ch/vn/9703/freiheit.htm

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  • Andreas (author) meint:

    @Andreas S.
    Diese schöne Zürcher Tradition ist in Gefahr! Denn sie geht ja mit einem zweiten Brauch einher: der sozialdemokratischen Führung der Polizei. Unter den vier SP-StadtratsanwärterInnen gibt es nun aber mit Ueli Keller und Sabine Ziegler zwei Personen, die sich gegen Gamma ausgesprochen haben und nun wohl nicht mehr vom Verdacht loskommen, dass sie sich auch im Amt für Grundrechte einsetzen dürften…

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  • Yannick meint:

    Ihr kennt eine Ombudsstelle

    Nutzt die doch mal.

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  • Bruno meint:

    Traurig am Ganzen ist, dass sogar Linke für diese Unsägliche Datenbank sind.

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  • Andreas (author) meint:

    @Bruno. Das ist so. Eine linke Parole gibt es aber noch nachzutragen: Die Juso hat ebenfalls ein klares «Nein» beschlossen.

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  • Andreas Kyriacou über Manches » Berner Polizei: Mit Rambo-Methoden gegen die Demokratie meint:

    [...] Stadtpolizisten greifen illegal in Gamma-Abstimmung ein 21.02.2008 GSoA-Erfolg für die politischen Rechte 12.02.2008 Das neue Zürcher Polizeigesetz – [...]

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