Sterbehilfe: SVP winkt im Zürcher Kantonsrat klar rechtswidrige Initiative durch
Er hätte sich dieselbe Tiefe wie Breite in der Debatte gewünscht, meinte Justizdirektor Markus Notter in seinem Schlussvotum zur EDU-Initiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich». In der Tat uferte die Debatte reichlich aus. Die Initiative verlangt in der Form einer allgemeinden Anregung folgendes:
Der Kanton Zürich erlässt rechtliche Bestimmungen, welche jegliche Beihilfe zum Selbstmord an Personen ohne mindestens einjährigen Wohnsitz im Kanton Zürich (Sterbetourismus) nicht gestatten und unter Strafe stellen.
Die Initiative verstösst klar gegen Bundesrecht, Artikel 115 des Strafgesetzbuchs regelt das Thema Suizidhilfe abschliessend:
Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmorde verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmord ausgeführt oder versucht wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Vertreter von AL, SP, Grünen, Grünliberalen, CVP und FDP stellten unmissverständlich klar, dass die Kantone nicht die Kompetenz haben, eigene Strafrechtsnormen einzuführen und Tätigkeiten zu untersagen, für die das Bundesrecht keine gesetzlichen Schranken vorsieht. Ebenso erinnerten sie daran, dass die Zürcher Kantonsverfassung die Rahmenbedingungen für die Gültigerklärung einer Initiative in Artikel 28 klar regelt:
1 Eine Initiative ist gültig, wenn sie:
a. die Einheit der Materie wahrt;
b. nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst;
c. nicht offensichtlich undurchführbar ist.2 Der Kantonsrat erklärt eine Volksinitiative, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllt, für ungültig. Er kann sie aber auch für teilweise gültig erklären oder aufteilen.
3 Der Kantonsrat entscheidet mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.
Die Initianten waren früh von der Verwaltung darauf hingewiesen worden, dass ihre Initiative im Widerspruch zu übergeordnetem Recht stünde, sie bestanden aber darauf, die Initiative mit exakt dem nun eingereichten Wortlaut zu lancieren. Und sie argumentierten im Rat dafür, dass der Kantonsrat ja bei der Festlegung der Ausführungsgesetzgebung die Konformität mit dem Bundesrecht sicherstellen könnte. Markus Notter entgegnete, es gelte in der direkten Demokratie, Initianten Ernst zu nehmen – dies heisse auch, Initiativen beim Wort zu nehmen. In diesem Fall müsse die Konsequenz sein, die Initiative für ungültig zu erklären.
Die eigentliche Ratsposse brachte aber die SVP zustande. Sie erklärte einmal mehr, dass die Demokratie über dem Rechtsstaat stehe. Sie bestand deshalb darauf, dass die Initiative für gültig zu erklären sei – um sie dann später dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Claudio Zanetti erklärte gar, die Probleme mit dem übergeordneten Recht wären für sie ein wichtiges Argument gegen die Initiative in der Volksabstimmung. Die wohl wahren Gründe für diese Position nannte dann Hans Frei: SVP-Initiaitven standen und stehen in schöner Regelmässigkeit in der Kritik, weil sie übergeordnetes Recht verletzen, der Ruf, diese nicht zur Abstimmung zuzulassen, wird entsprechend lauter, aktuell bei der Ausschaffungsinitiative. Offenbar will die SVP um jeden Preis vermeiden, dass irgendwelche Ungültigkeitserklärungen zustande kommen – und sei es auch nur auf kantonaler Ebene.
Die Ungültigkeitserklärung wurde von 98 Ratsmitgliedern unterstützt, 69 (SVP,EDU, EVP, vereinzelte GLP) lehnten sie ab, drei enthielten sich. Das nötige Quorum von zwei Drittel der Anwesenden wurde somit klar verfehlt. Die Justizdirektion hat nun also die berauschende Aufgabe, eine Initiative dem Volk vorzulegen, die undurchführbar ist und gegen übergeordnetes Recht verstösst.
07.08.09 Überflüssig und untauglich: Die EDU-Initiativen gegen die Sterbehilfe




















Politik kann manchmal ganz schön dumm sein
Du bist äusserst gnädig Stefan