30. April 2010 20:36

Das Burka-Verbot ist keine Lösung

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Quelle: Steve Evans, Flickr/Wikipedia (creative commons)

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Der Dammbruch beginnt also in Belgien: Das Tragen von Burkas und Niqabs soll durch ein neues Gesetz verboten werden, welches «das Tragen jedes Kleidungsstücks, welches das Gesicht ganz oder hauptsächlich verhüllt» in der Öffentlichkeit untersagt. In weiteren Staaten, so auch der Schweiz, sind ähnliche Vorhaben in Vorbereitung.

«Die Burka ist ein mobiles Gefängnis», liess sich der liberale Abgeordnete Bart Somers zitieren. Man braucht nichts schönzureden, dies trifft für die allermeisten Trägerinnen wohl zu. Dennoch stellt sich die Frage, ob demokratische Staaten, die in aller Regel vorgeben, individuelle Freiheitsrechte hoch zu halten, Kleidervorschriften für ihre Bevölkerung erlassen sollen und dürfen.

Es soll dem Staat nicht abgesprochen werden, auch mit illiberalen Mitteln seine Bürger vor sich selbst und anderen zu schützen, doch die angebliche Poppersche Losung «keine Toleranz der Intoleranz» wird in der aktuellen Debatte vorschnell und unzulässig verkürzt zitiert.

In «The Open Society and Its Enemies», das Popper während des zweiten Weltkrieges geschrieben hatte, zeigt er die Schwierigkeit der Gratwanderung auf:

The so-called paradox of freedom is the argument that freedom in the sense of absence of any constraining control must lead to very great restraint, since it makes the bully free to enslave the meek. The idea is, in a slightly different form, and with very different tendency, clearly expressed in Plato.

Less well known is the paradox of tolerance: Unlimited tolerance must lead to the disappearance of tolerance. If we extend unlimited tolerance even to those who are intolerant, if we are not prepared to defend a tolerant society against the onslaught of the intolerant, then the tolerant will be destroyed, and tolerance with them. — In this formulation, I do not imply, for instance, that we should always suppress the utterance of intolerant philosophies; as long as we can counter them by rational argument and keep them in check by public opinion, suppression would certainly be unwise.

But we should claim the right to suppress them if necessary even by force; for it may easily turn out that they are not prepared to meet us on the level of rational argument, but begin by denouncing all argument; they may forbid their followers to listen to rational argument, because it is deceptive, and teach them to answer arguments by the use of their fists or pistols. We should therefore claim, in the name of tolerance, the right not to tolerate the intolerant. We should claim that any movement preaching intolerance places itself outside the law, and we should consider incitement to intolerance and persecution as criminal, in the same way as we should consider incitement to murder, or to kidnapping, or to the revival of the slave trade, as criminal.

Selbstredend verfolgen religiöse Fundamentalisten genau jene Strategie, die Popper beschreibt: Sie verhöhnen rationale Argumente, schirmen ihre Anhänger von anderen Meinungen ab und reagieren zuweilen mit Gewalt. Dennoch: Burkaverbote engen den Handlungsspielraum von Islamisten kaum mehr ein als das Verbot von Minaretten, die Zahl ihrer Trägerinnen in der Schweiz ist nur unbedeutend höher als die Zahl der Minarette an Schweizer Moscheen. Doch ausgerechnet für die Handvoll Frauen, die in der Schweiz von ihren Gatten zum Tragen von Burka oder Niqab gezwungen werden, könnte ein Verbot zu weniger statt mehr Freiheit führen, denn wer sich ausserstande sieht, sich den Kleidervorschriften des selbsternannten «Hausherrn» zu widersetzen, wird sich ohne kompatible Kleidung kaum mehr in der Öffentlichkeit aufhalten.

Man soll durchaus aus Sicherheitsgründen das Autofahren mit Burka untersagen, überall dort, wo die Identifikation einer Einzelperson unerlässlich ist, das Ablegen von Kopfverhüllungen einfordern und es beispielsweise Sportverbänden frei stellen, ob sie ihren Mitgliedern auferlegen wollen, bei Turnieren auf das Tragen von religiösen Symbolen zu verzichten.

Doch wenn ein Land wirklich religiösen Anachronismus zurückbinden will, muss es konsequent das Primat des weltlichen Staates vorleben, nicht da und dort Partikularverbote gegen eine einzige Religion erlassen.

Noch im Februar entschied das Schweizer Bundesgericht, dass Kirchenglocken trotz Überschreitung von gesetzlichen Genzwerten «aus Tradition» die ganze Nacht läuten dürfen. Wer solche religiösen Machtdemonstrationen und das Aushebeln weltlicher Gesetze duldet oder gar befürwortet, soll sich nicht wundern, dass andere ihre orthodoxen Spleens ebenfalls für gesellschaftsfähig halten.

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27 Kommentare »

  • ali meint:

    /sarkasmus on
    Warum macht doch völlig Sinn: Um die Frauen vor Unterdrückung zu bewahren, erschwert man ihnen das aus dem Haus gehen und droht Ihnen Strafen für Unterwerfung an.
    /sarkasmus off

    Ich finde es erschreckend wie die Verteidiger der ‘westlichen Werte’ genau diese ohne mit der Wimper zu zucken über Bord werfen unter dem Vorwand sie bewahren zu wollen.

    Solange Dritte nicht in Mitleidenschaft gezogen werden, sollte ein freier Bürger nun mal tun und lassen können was er will. Und bevor nun gleich wieder das grosse Geheule losgeht es ginge um den Kampf gegen die Unterdrückung der Frau: Man verbietet aber das Burka/Niqab-Tragen und nicht den Zwang dazu.

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  • Toni W. Püntener meint:

    @Andreas

    Deine Aussage zu den nächtlichen Stunden- und Viertelstundenschlägen ist fundamental falsch und führt in diesem Zusammenhang in die Irre. Das Bundesgericht hat nämlich ausdrücklich festgehalten, dass die nächtlichen Stunden- und Viertelstundenschläge – und nur um diesen ist es beim Gossauer Urteil gegangen – eben gerade nichts mit der Religion zu tun haben (auch wenn sie von einem Kirchturm kommen), sondern einer gesellschaftlichen Tradition entsprechen, und darum anderen gesellschaftlichen Anforderungen, zum Beispiel dem Schutz vor Lärm – widersprechen dürfen. Stunden- und Viertelstundenschläge haben nichts, aber auch gar nichts mit kirchlicher Machtdemonstration zu tun. Und wenn die Stimmberechtigten der Gemeinde Gossau (und auch anderer Gemeinden) möchten, können sie Stunden- und Viertelstundenschläge jederzeit auf demokratischem Weg (also per Mehrheitsbeschluss) abstellen.

    Ich meine, dass auch ohne diesen falschen Bezug Deine Argumentation zum Burka-Verbot stichhaltig ist.

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  • Andreas (author) meint:

    @Toni: Ohne Kirchtürme und Kirchgemeinden keine Stundenschläge, auch wenn sie ein angeblich weltliches Signal in die Runde läuten. Fundamental falsch ist die Verdrehung des Bundesgerichts. Und verlogen noch dazu.

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  • Gwendolan meint:

    Danke für den Post Andreas
    Ich bin froh, dass du das auch so siehst.
    Ich hoffe sehr, dass wir mit dieser Position bei den Freidenkern mehrheitsfähig sind (leider gibt es durchaus die eine oder andere Stimme in die andere Richtung…).

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  • bugsierer meint:

    der dammbruch hat mit der minarett initiative in der schweiz begonnen, würd ich sagen. dass die belgier jetzt nachlegen, mag an der dortigen aktuellen politischen situation liegen oder auch nicht, es ist egal, dieser zug fährt und er wird schneller.

    ob das nun politisch richtig oder korrekt oder weiss was ist, das kann man lange debattieren, aber mir vergeht ehrlich gesagt langsam die lust dazu und dies aus einem einzigen grund:

    die eingewanderten moslems tun selber praktisch nichts, um all diese probleme in den griff zu kriegen. sie erwarten von uns alles mögliche und tun selber kaum was für die integration ihrer radikalen brüder. sie distanzieren sich nur kaum hörbar und immer etwas widerwillig von den hardlinern resp. von menschenunwürdigen religiösen praktiken. das empfinde ich in der öffentlichen diskussion so und auch in der privaten.

    ein solches engagement der moslems wäre aber entscheidend, um die situation zu entspannen. solange sie das nicht tun, und zwar um ein mehrfaches engagierter und ehrlicher als bisher, wird die schraube weiter angezogen werden, das ist absehbar.

    der vergleich mit den laufenden fisimatenten rund um kirchenglocken etc. hinkt. ich bin zwar auch vehement für das deleten aller kirchenglocken, aber kirchen gehören nun mal zu unserer kultur und geniessen daher einen anderen stellenwert.

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  • trigor meint:

    @bugsierer: Die Minarettinitiative ist mir auch als erstes durch den Kopf als ich “Dammbruch” gelesen habe.

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  • Toni W. Püntener meint:

    @Andreas

    Sorry, da liegst Du völlig daneben. Einfach das: wenn die Kirchen für “kirchliche” Zwecke läuten, werden die Glocken in Bewegung versetzt, der Ton wird durch den hin und her schwingenden Klöppel erzeugt). Die gesellschaftlichen Stunden- und Viertelstundenschläge werden durch einen Hammer erzeugt, welcher auf den Glockenrand schlägt. Dies ist eine erhebliche technische Komplikation – und viele Kirchen würden noch so gerne auf diese Zusatzeinrichtung verzichten.

    Dann: ich kenne eine ganze Reihe von nicht-kirchlichen Glocken. Beispielsweise am Zürcher Hauptbahnhof (oder ist dies für Dich die Kirche des öffentlichen Verkehrs), bei Juwelier Kurz an der Bahnhofstrasse (oder ist das eine Kommerzkirche, da ist übrigens der Halbstundenschlag nachts abgeschaltet) oder auf einem Kindergartengebäude im Besitz der Familienheim-Genossenschaft Zürich am Döltschiweg.

    Auch wenn die Schweiz ein Rechtsstaat ist, ist es absurd, die Veränderungen gesellschaftlicher Anforderungen auf juristischem Weg einzufordern. Und letztlich hat das Bundesgericht nur entschieden, dass es den Ermessensentscheid der unteren Gerichtsinstanz nicht als willkürlich einschätzt.

    Nochmals: wer Stunden- und Viertelstundenschläge beispielsweise während der Nacht abstellen möchte, muss dies ZUERST auf dem demokratischen Weg versuchen – die Justiz ist erst die dritte Stufe.

    Die Lärmschutzverordnung der Stadt Zürich (PDF) besagt etwa: Der Stadtrat hat die Belange der Lärmbekämpfung in der Läuteordnung zu berücksichtigen. Stunden- und Viertelstundenschläge kommen in der Läuteordnung (PDF) gar nicht vor…

    Das heisst: politische Vorstösse einreichen (lassen), Einzelinitiativen, …

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  • Gwendolan meint:

    @ Toni W. Püntener

    1. Das Bundesgericht sieht das zwar anders, aber man kann den mir vorliegenden Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts, welchen die Beschwerdeführer vor Bundesgericht angefochten hatten, durchaus für willkürlich halten. Die Begründung läuft daraus hinaus, dass beim Durchsetzen bestehender Gesetze das Scheitern der Verhältnismässigkeitsprüfung einer “leichteren Massnahme” aus Kostengründen (Zeitschaltuhr einbauen) dazu führen soll, dass nun nicht etwa die nächst mögliche “schwerere Massnahme” (ganz abschalten) greift sondern keine Massnahme getroffen werden und das Gesetz unvollzogen bleiben soll. Das ergibt keinen Sinn und ist so weder in der Verhältnismässigkeitsprüfung noch in den einschlägigen Gesetzen vorgesehen.

    2. Ging es nicht in erster Linie um eine Willkürprüfung (wo die Kognition des Bundesgerichts tatsächlich sehr sehr eingeschränkt gewesen wäre), sondern um die Prüfung einer Verletzung des Bundesrechts generell, vor allem der Lärmschutzbestimmungen der eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung. Diese werden durch die Kirchen zumindest dem Wortlaut nach durchaus verletzt. Natürlich könnte man darüber diskutieren, ob der Gesetzgeber beim Erlass der Bestimmungen die Kirchen mit einschliessen wollte, was man möglicherweise sogar wirklich verneinen müsste. Aber die historische Auslegungsmethode ist eben nur eine von mehreren.

    3. In Fällen, wo es um die Verletzung bestehenden Rechts geht ist es logisch konsequent, den Rechtsweg zu beschreiten – nicht den politischen.

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  • Toni W. Püntener meint:

    @Gwendolan

    Einfach nochmal wegen der Klarheit:

    Am Beispiel der Stadt Zürich:

    Die Lärmschutzverordnung der Stadt Zürich wurde vom Gemeinderat am 2. Juni 1971 beschlossen. Die Läuteordnung, welche gemäss Lärmschutzverordnung den Lärmschutz zu berücksichtigen hat, ist ein Stadtratsbeschluss vom 16. Dezember 1908, mit Aenderungen bis 20. Juni 1967!

    Zumindest in der im Internet verfügbaren jüngeren Geschichte des Gemeinderates der Stadt Zürich gab es KEINE politischen Vorstösse zu diesem Thema. Mit anderen Worten: wenn etwas kein politisches Thema ist, ist es für ein Gericht nicht opportun, daran etwas zu ändern. In einer Demokratie sind Gerichte nicht die gesellschaftlichen OberlehrerInnen, sondern sie haben dafür zu sorgen, dass der gesellschaftliche Interessensausgleich im Rahmen der Rechtsordnung verläuft.

    Ich halte daran fest: solange es nicht einmal auf den ordentlichen und vielfältigen politischen Wegen Versuche gibt, an den offenbar breit akzeptierten Sitten und Gebräuchen rund um das Geläute Veränderungen zu bewirken, solange ist es rechtsstaatlich klug, dass sich Gerichte hier nicht einmischen! Es wurde schon für belangloseres der politische Weg beschritten.

    Also nicht jammern, sondern handeln. Eine Einzelinitiative beispielsweise ist mit höchstens 2 Stunden Arbeitszeit zu formulieren und abzusenden, und dies relativ formlos. Für Details verweise ich auf Art. 15 der Gemeindeordnung der Stadt Zürich (PDF). Allerdings empfehle ich, die Fragen des “kirchlichen” und “gesellschaftlichen” Läutens separat abzuhandeln.

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  • Gwendolan meint:

    Normen auf Kantonaler Ebene und auf Gemeindsebene werden durch widersprechendes Bundesrecht derrogiert. Insoweit alte Lärmschutzverordnungen dem (neueren, was aber keine Rolle spielt) Umweltschutzgesetz auf Bundesebene (und den dazu gehörigen Verordnungen) widerspechen, können sie überhaupt nicht mehr gültig sein.

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  • Toni W. Püntener meint:

    @Gwendolan

    Bitte das Subsidiaritätsprinzip einbeziehen.

    Ich wiederhole mich zwar ungern, aber in der städtischen Lärmschutzverodnung steht: Der Stadtrat hat die Belange der Lärmbekämpfung in der Läuteordnung zu berücksichtigen.

    Es ist schlicht und einfach kein Problem, juristisch nachzuweisen, dass genau dies in der Läuteordnung bereits getan wurde, denn schliesslich steht dort in Artikel 1: Die Verwendung von Kirchenglocken zum öffentlichen Geläute hat im Rahmen der für städtische Verhältnisse gebotenen Einschränkung und gegenseitiger Rücksichtnahme zu erfolgen.

    Ganz banal: bis anhin ist es niemandem gelungen, einen Widerspruch der untergeordneten Rechtssetzung zu den Vorgaben der Lärmschutzgebung des Bundes bezüglich dem “Lärm” von Kirchenglocken rechtsgültig nachzuweisen, die Derrogation ist also in dieser Fragestellung offensichtlich nicht relevant.

    Oder anders: die Hoffnung auf die automatische Derrogationswirkung der LSV auf die kommunalen Vorgaben hat sich schon lange zerschlagen – und trotzdem hat noch niemand glaubwürdige politische Schritte unternommen. Ich vermute, dass offenbar das Kirchengeläute in heutiger Form als mehrheitsfähig gilt – dann ist es allerdings noch viel absurder, auf einen anderslautenden Entscheid eines Gerichtes zu hoffen. Das ist nun mal die Praxis des real existierenden demokratischen Rechtsstaates Schweizerischer Prägung!

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  • Andreas (author) meint:

    @Toni:
    Deine Position ist also: Die Kirche kann sich gesellschaftlichen Tendenzen so lange widersetzen, bis sie juristisch oder politisch zu innerer Veränderung gezwungen wird. Aus freien Stücken muss sie der Gesellschaft kein Jota entgegen kommen.

    Genau deshalb sollten wir mit dem Konstrukt «Staatskirche» aufräumen.

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  • Andreas (author) meint:

    @bugsierer
    Ich verstehe die Ungeduld und die Erwartungshaltung ja. Nur: Aktuell sind es in der Schweiz vor allem durchgeknallte Konvertiten mit astreinem helvetischem Hintergrund, die den absoluten Retro-Islam zelebrieren.

    Das Schweigen der islamischen Verbände, bzw. die Einseitigkeit ihrer Stellungnahmen, geht mir auch auf den Geist. Ich mag aber beim Versuch, diese zu einer Abkehr von dieser Praxis zu bewegen, unsere Grundwerte nicht leichtfertig opfern – siehe auch Alis Kommentar weiter oben.

    Kirchengeläut gehört übrigens nicht zu meiner Kultur, Lärmschutz als schützenswertes Gut hingegen schon.

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  • Toni W. Püntener meint:

    @Andreas

    Ich habe überhaupt nichts über die Kirchen gesagt. Meine Aussagen beziehen sich einzig auf das Thema Stunden- und Viertelstundenschläge, um die es im Gossauer Bundesgerichtsentscheid ging. Stunden- und Viertelstundenschläge sind keine kirchliche Anforderung, sondern sind (oder waren) eine “Bestellung” der Gesellschaft, dann soll auch die Gesellschaft diese Bestellung aufrecht erhalten oder eben abbestellen, aber dies kann man nicht an die Gerichte delegieren oder der Willkür von Einzelpersonen überlassen.

    Veränderungen gehen immer von Einzelpersonen oder allenfalls zivilgesellschaftlichen Gruppen aus – selbst die Politik kann letztlich nur beschliessen, was gesellschaftlich mehrheitsfähig ist. Gewisse Entwicklungen innerhalb der Kirchen sehe ich durchaus als zivilgesellschaftlich, anderes ist plumpe Machtpolitik.

    Wie die politische Mehrheit stehe ich bei allen Fragwürdigkeiten (diese gibts schliesslich auch beim Staat, und den können wir ja auch nicht einfach abschaffen) hinter dem Konstrukt der Staatskirchen (ist im übrigen nicht auf die christlichen Religionen beschränkt). Aber ich stehe sicher niemandem im Weg, welcher auf demokratischem Weg eine Abschaffung der Staatskirche erreichen will, auch wenn ich anderer Meinung bin.

    Ich erachte im übrigen Glockengeläute durchaus als kulturellen Beitrag – Glocken gibts bekanntlich nicht nur im christlichen Kulturkreis…

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  • Andreas (author) meint:

    @Toni
    Was ist der kulturelle Beitrag, mich lautstark wissen zu lassen, dass es 03.15 Uhr ist?

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  • Toni W. Püntener meint:

    @Andreas

    Warum kannst Du eigentlich nicht zwischen Stunden- und Viertelstundenschlägen und dem Geläute unterscheiden? Ich kann dies: der Viertelstundenschlag beispielsweise um 3.15 Uhr gilt bis anhin als gesellschaftliche Bestellung – möglicherweise aus einer Zeit, in der zeitanzeigende Instrumente noch nicht Allgemeingut waren, also aus einer ziemlich weit zurückliegenden Zeit. Aber eben: an ernsthafte Bemühungen zur Veränderung dieser auch von meiner Seite als Lärmbelästigung deklarierten Tradition kann ich mich in den letzten dreissig Jahren nicht erinnern. In meinen früheren Postings stehen die fixfertigen Anleitungen dazu ;-)

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  • Andreas (author) meint:

    @Toni
    Du hast von Glockengeläut gesprochen, darunter subsummiere ich auch die Zeitschläge. Es sind – mit ganz wenigen Ausnahmen – Kirchenglocken, die nachts läuten.

    Es sind vergleichsweise wenige Kirchgemeinden, die die nächtlichen Anachronismus aufrecht halten, es kann also keine Rede davon sein, dass sie ernsthaft für sich in Anspruch nehmen können, dass sie dies nur wegen einer «Bestellung» durch die Allgemeinheit tun. Es ist eine Machtdemonstration, mehr nicht.

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  • Toni W. Püntener meint:

    @Andreas: ich habe immer zwischen “Geläute” und “Schlägen” unterschieden.

    Da ich Gesellschaft als Summe von je randständigen Gruppierungen verstehe, ist für mich klar, dass halt jede Kirchgemeinde autonom funktioniert. Einfach zum Thema Machtdemonstration ein Zitat:

    Glocken als Zeitangabe sind ein Dienst an der Öffentlichkeit und keine kirchliche Notwendigkeit, weshalb sich die Kirche in diesem Punkt sicher gesprächsbereiter zeigen kann. Wird dieser Dienst nicht mehr oder teilweise nicht mehr gewünscht, zum Beispiel nachts, kann die Zahl der Zeitschläge verringert werden. Die Glocken schlagen dann zum Beispiel nur noch die Stunden, oder von 22 Uhr bis 6 Uhr überhaupt nicht mehr. Verantwortlich für dieses Zitat: Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Zürich.

    Ich sehe schlicht das Problem nicht (mehr)!

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  • Andreas (author) meint:

    @Toni
    Ich seh das Problem auch nicht. Jede Kirchgemeinde könnte selbst aktiv werden und mit der Nachruhestörung morgen aufhören. Aber offenbar provozieren sie lieber so lange, bis die Trennung von Staat und Kirchen vollzogen ist. Das wär dann durchaus in meinem Sinn…

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  • Toni W. Püntener meint:

    @Andreas

    Ist das ein neues Game: wer sich zuerst bewegt, hat verloren ;-) Andererseits: Du möchtest ja eine Veränderung, dann musst Du übicherweise auch aktiv werden. Oder brauchst Du eine Dauerärger-Position?

    Tja, nicht einmal bei einer Trennung von Kirche und Staat – für die ich in meiner Lebenszeit im Kanton Zürich keine Mehrheit sehe – hast Du den Stundenschlag weg.

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  • Andreas Stricker meint:

    @Toni Püntener: Das mit dem Mehrheitsbeschluss stimmt so nicht. Vom Kirchenlärm betroffen sind alle, die in Hörweite einer Kirche wohnen. Über den Kirchenlärm bestimmen können aber nur die Stimmberechtigten der jeweiligen Kirchgemeinde (darunter also solche, die zu Hause keinen einzigen Glockenschlag hören).

    Zum eigentlichen Thema: Burka-Verbot? Bin ich sofort dafür. Das ganze aufgeklärte Europa sollte hier Belgien folgen und ein Zeichen gegen einen solchen menschenrechtswidrigen Fundamentalismus setzen, sei er nun religiös oder gesellschaftlich bestimmt. Ob es um das “Tragen” oder um den “Zwang zum Tragen” geht, sind letztlich bloss Spitzfindigkeiten. Wer sammelt Unterschriften? Wo kann ich unterschreiben?

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  • trigor meint:

    Im Gegensatz zum Minarettverbot bin ich durchaus für ein Burkaverbot zu haben. Einerseits finde ich Türmchen basteln nicht so schlimm wie Menschen in Gefängnisse aus Textilien zu stecken, andererseits gibt es nun mal gewisse Mindeststandards wie man in der Öffentlichkeit verhüllt sein soll. Betrachten wir nur mal das Gegenteil einer Burka: Würde ich meinen haarigen Hintern überall und immer der Öffentlichkeit in einem Stringtanga präsentieren wollen bekäme ich Probleme. Und selbst wenn ich irgendeiner Naturreligion angehören täte und darum die Öffentlichkeit mit meiner Nacktheit beglücken wollte dürfte ich das nicht machen.

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  • Toni W. Püntener meint:

    @Andreas Stricker
    Kommunale Lärmschutzverordnungen und Läuteordnungen sind nicht auf Kirchgemeinden beschränkt – ist wirklich kein Problem. Aber es muss halt jemand initiativ werden. Nur immer jammern und reklamieren, dass jemand anders handeln müsste, hat noch nie eine Änderung bewirkt ;-)

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  • Yannick meint:

    Die Frage ist, ob die Damen dann wirklich zu Hause eingesperrt würden oder nicht doch eher auf’s weniger verfängliche Kopftuch ausweichen müssten. Ich vermute eher Letzteres. Bezüglich Zahlen raunte heute die 130 durch die Luft. So viele Minarette hätten wir selbst in 10 Jahren nicht gesehen.

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  • Verbot verspiegelter Sonnenbrillen « Harald Jenk meint:

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  • Ulrich Künzi meint:

    Die Ganzkörperverschleierung ist genauso eine Provokation wie es die Ganzkörpernacktheit bzw. der Bikini sein kann. Es kommt auf die örtliche Kultur an. Provokation kann schlecht mit Gesetzen verhindert werden, weil sie Gegen-Provokation auslösen. Diese Probleme sollten mit gegenseitigem Respekt und Toleranz verhindert werden, der offensichtlich nicht (genügend) besteht. Es wäre schön, wenn die Islamischen Länder nur halb so tolerant wären wie es von uns gefordert wird.

    Ein Verbot der Verschleierung sollte aus Sicherheitsgründen erlassen werden, vor dem ersten Überfall durch Schleier-Vermummte.

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  • Ulrich Künzi meint:

    Wieso erinnern mich die Visagen der Vorstandsmitlieder vom IZRS an Baader-Meinhof? Vor allem die von Illi? Weil Extremisten etwas gemeinsam haben? Die Meisten sehen doch aus wie verwöhnte Bubis die einen Sinn im Leben suchten und am völlig falschen Ort (scheinbar) gefunden haben. Aber eben, nach dem Aussehen sollte man nicht urteilen. Oder doch? Bis jetzt ist mir noch niemand verschleiert begegnet. Ich bin aber sicher, dass es mir gleich erginge wie mit Denen die mir mit dunkler Sonnenbrille begegnen: Null Vertrauen. Wer seine Augen verdeckt, hat mehr zu verdecken. Und das schleckt mir keine Geiss weg. Bin ich darum ein Alpen-Nazi lieber Inzest im Abendland?

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