17. Februar 2012 8:06

Die christkatholische Scheingemeinschaft

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Im Kanton Zürich nahm die Zahl der Landeskirchenmitglieder trotz Zunahme der Bevölkerung weiter ab. Dies zeigt die vom Kanton vorgestern veröffentlichte neue Bevölkerungsstatistik. Erstmals wurden auch für die Christkatholiken die Zahlen pro Gemeinde angegeben. Grund genug, diese etwas genauer anzuschauen.

Ganze 1834 Mitglieder weist diese kleinste Kirchengemeinschaft aus, für die der weltliche Kanton Zürich Jahr für Jahr die Mitgliederbeiträge einzieht. In 39 der 171 Zürcher Gemeinden wohnt kein einziger Christkatholik, weitere 97 Gemeinden weisen maximal zehn registrierte Kirchenangehörige aus. In weiteren 26 Gemeinden sind je zwischen 11 und 20 Mitglieder auszumachen. Mehr als 20 haben ganze 9 Gemeinden im Kanton Zürich, und davon nur gerade zwei (die Städte Winterthur und Zürich) Gemeinschaften von mehr als 50 Mitgliedern.

In einer einzigen Gemeinde übersteigt der Anteil der Christkatholiken ein halbes Prozent der Einwohner: In Dättlikon figurieren vier der 747 Bewohner als Christkatholiken. Ganze fünf weitere Gemeinden weisen Anteile von zwischen 3 und 5‰ auf.

Inhaltlich heben sich die Christkatholiken, die aus dem Kulturkampf des 19. Jahrhunderts hervorgingen, wohltuend von der römisch-katholischen Kirche ab. Insbesondere lehnen sie das Unfehlbarkeitsdogma des katholischen Imperators Pius IX. ab. Aber es ist schlicht nicht Staatsaufgabe, einen Verein, der weniger Mitglieder aufweist als die Sektionen des Zürcher Kleintierzüchterverbands (s. PDF) mit derartigen Privilegien auszustatten.

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5 Kommentare »

  • Reta Caspar meint:

    Die Christkatholische Kirche erhält im Kanton Zürich zudem jährlich CHF 250000 aus allgemeinen Steuermitteln.

    http://www.frei-denken.ch/de/2011/01/kt-zh-neue-kirchenfinanzierung/#header-0

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  • Toni W. Püntener meint:

    @Andreas: gemäss Artikel 130 der Kantonsverfassung des eidgenössischen Standes IST es eine Staatsaufgabe, auch Minderheitenkirchen wie den Christkatholischen einen öffentlich-rechtlichen Status zu verleihen, was gewisse “Privilegien” mit einschliesst. Als demokratischer Rechtsstaatler lege ich Wert darauf, dass auch KritikerInnen solcher Verfassungsbestimmungen präzis in ihrer Wortwahl sind.

    Das ist selbstverständlich nicht auf alle Ewigkeiten betoniert – gerade im nächsten Kapitel der Kantonsverfassung ist aufgeführt, wie die Verfassung geändert werden kann. Ich weise darauf hin, dass die in der aktuellen Form unsinnige jungfreisinnige Initiative zur Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen am Grundsatz der öffentlich-rechtlichen Körperschaft der Kirchen nichts ändert, im Gegenteil! Ich befürchte, dass FreidenkerInnen noch lange beleidigte Leberwurst spielen müssen ;-)

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  • Andreas (author) meint:

    @Toni:
    Ähm, nein, es steht nichts davon, dass «Minderheitenkirchen wie die Christkatholischen» speziell zu behandeln seien. Diese, und nur diese, sind nebst den Reformierten und den papsthörigen Katholiken in der abschliessenden Liste der Landeskirchen aufgeführt. Die Motivation, diese Mikroglaubensgemeinschaft mit noch mehr staatlichen Privilegien auszustatten als die anderen anerkannten Mikroglaubensgemeinschaften, hat wohl ausschliesslich mit Tradition (inkl. dem traditionellen Fingerzeig gen Rom) zu tun, nichts mit einem deklarierten Faible für religiöse Minderheiten. Sonst müsste man auch für die jüdischen Gruppierungen Säckelmeister spielen.

    Es bleibt das Geheimnis der Christkatholiken, was sie eigentlich mit all den Steuergeldern machen. Denn darüber berichten sie ebenso wenig wie über die Verwendung der zusätzlich jährlich erhaltenen CHF 250’000.- an Geldern aus der Staatskasse.

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  • Karl Gfeller meint:

    Solange Freidenker derart schluddrig mit Wörtern umgehen, werden sie ihre Ziele nicht erreichen. Auch einer der dem Papst zuhört, kann frei denken.

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  • Andreas (author) meint:

    @Karl Gfeller: Darf ich um ein Schludrigkeitsbeispiel bitten?

    Die Freidenker beanspruchen selbstredend kein Monopol auf den Begriff. Und natürlich, dem Papst – der allerdings gerade im Zusammenhang mit den Christkatholiken reichlich bedeutungslos ist – kann man freidenkend zuhören. Unfrei ist man höchstens dann, wenn man alles glaubt, was ihm über die Lippen kommt.

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